Kreisgruppe Bielefeld

Auch das Umweltamt kritisiert Waldrodung in Sennestadt

01. Februar 2020

Abholzungen werden fortgesetzt, obwohl B-Plan noch nicht vorliegt. Investor ignoriert Votum des Naturschutzbeirats und Kritik der Stadt.

Waldrodung Sennestadt, B-Plan Südl. Donauallee, gefällte Eichen an der Verler Straße  (Foto: A. Niemeyer-Lüllwitz)

Das Umweltamt ist verwundert und kritisiert ebenfalls die Waldrodung in Sennestadt durch einen bisher nicht bekannten Investor. Die Neue Westfälische Zeitung und das Westfalenblatt haben nach der Stellungnahme der vier Umweltverbände ausführlich über den Fall berichtet.

Aus Sicht von Umweltamtsleiter Martin Wörmann ist das Vorgehen des Investors „befremdlich, weil das B-Planverfahren noch nicht abgeschlossen ist“. Ihm sei „kein vergleichbarer Fall“ bekannt. Juristisch sei die Rodung aber nicht zu beanstanden gewesen. Nur bei einer Teilfläche unter 2 ha habe es sich rechtlich um „Wald“ im Sinne des Forstgesetzes gehandelt. Und nach dem Forstgesetz seien Kahlhiebe auf Flächen bis zu 2 ha erlaubt. Danach bleibt die Fläche aber Wald, d.h. sie muss wieder aufgeforstet werden.

Das Umweltamt weist auch darauf hin, dass im weiteren B-Planverfahren die Möglichkeit bestanden hätte, Teile des Waldes und einzelne Bäume zu schützen. So wie es der Naturschutzbeirat in seiner Stellungnahme gefordert hat. Diese Möglichkeit, so Wörmann, sei jetzt vertan worden.

In scharfer Form haben die Grünen die Waldrodung kritisiert. Für die Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stelle sich damit die Frage, „in wie weit es hier seitens der Stadt und der Politik überhaupt noch eine weitere Zusammenarbeit mit einem Investor geben kann, der sich über sämtliche Wünsche und Planungen der kommunalen Politik hinwegsetzt.“ Hier sei jegliches Vertrauen leichtfertig verspielt worden, das für eine Zusammenarbeit in Hinblick auf den weiteren Planungsprozess notwendig wäre.

Dass sich der Investor von all dem völlig unbeeindruckt zeigt, kann aktuell an der Verler Straße beobachtet werden: Die Rodungen und Arbeiten auf der Fläche werden unvermindert fortgesetzt. Heute wurden noch erhaltenswerte Laubbaumbestände, u.a. Eichen, am östlichen Rand des Gebietes und nahe der Bahnlinie gefällt. Der Abtransport der gefällten Bäume und die Räumung der Fläche laufen ununterbrochen.

Aus Sicht des BUND gibt es jetzt nur eine Lösung: Die Stadt darf diese Bebauung nicht weiter führen und muss den Eigentümer dazu verpflichten, die gerodete Fläche wieder aufzuforsten. 

Bericht im Westfalenblatt: Naturschützer über Kahlschlag empört

Bericht im Westfalenblatt: Kahlschlag hat für den Investor keine Folgen

Stellungnahme der Ratsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Stellungnahme der Umweltverbände

Bericht in der Neuen Westfälischen Zeitung

 

Bildstrecke: Rodungarbeiten für Baugebiet werden fortgesetzt (Bilder 1.2.2020) 

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