Ein neues, riesiges, 84 ha großes Gewerbe- und Industriegebiet (GIB) nahe der A 33 soll nach dem Wunsch der Stadt in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Fläche in Senne südlich der Rieselfelder ist bisher komplett als Regionaler Grünzug und als Bereich zum Schutz der Landschaft (BSLE) ausgewiesen. Dieser Grünzug bildet einen durchgehenden Korridor vom Teutoburger Wald entlang der A 2 bis in die Ems-Niederungslandschaft des Kreises Gütersloh.
Zudem bildet er eine bedeutende Biotopverbundachse zwischen dem NSG Rieselfelder Windel im Norden (Entfernung 60 m) und dem NSG Hasselbachaue im Süden (110m Entfernung). Das geplante Industrie- und Gewerbegebiet würde diesen Biotopverbund-Korridor unterbrechen und damit zerstören. Für die benachbarten Siedlungsgebiete, besonders die Windflöte, ist es ein besonders wertvoller Erholungsraum.
„Regionale Grünzüge“ sind laut Regionalplan Ziel 7 besonders in verdichteten Räumen als Vorranggebiete für Erholung, Sport und Freizeit, lufthygienische und klimatische Ausgleichswirkungen und die Vernetzung von Biotopen zu sichern und zu entwickeln. Sie sollen auch einem Zusammenwachsen von Siedlungen entgegenwirken. „Entsprechend dieser Zielsetzung soll die Festlegung als Regionaler Grünzug eine Inanspruchnahme durch Siedlungsentwicklung – abgesehen von eng definierten Ausnahmen – ausschließen“. In diesem Fall würde mit der Ausweisung eines GIB dieser Größenordnung und der Zurücknahme eines Regionalen Grünzugs genau das passieren, was mit der Ausweisung eines Regionalen Grünzugs verhindert werden soll: Die Siedlungsbereiche in Windflöte im Westen und Eckardsheim in Osten würden zusammen wachsen, die Vernetzung von bedeutenden, als NSG gesicherten Biotopen würde unterbrochen.
Es handelt sich um eine wertvolle, strukturreiche bäuerliche Kulturlandschaft im Süden von Bielefeld. Geprägt wird das Gebiet von einem Wechsel zwischen Grünland (Weiden, Mähwiesen, Magerrasen), Ackerflächen, Feldgehölzen, kleinen Höfen mit Baumbeständen und Wald mit einzelnen schutzwürdigen Biotopen.
Nach dem Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld ist der Bereich als „Landschaftsraum mit hoher Naturschutzfunktion (dunkelgrün)“ bewertet, Teilflächen sind als „Naturschutz-Vorranggebiet (rot) dargestellt. Aktueller Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet. Der Naturschutzbeirat der Stadt Bielefeld hat den Bereich als besonders erhaltenswert bewertet.
Benachbarte Naturschutzgebiete wären betroffen. Im Westen liegt direkt am Rand des dargestellten GIB das NSG Kampeters Kolk. Es wird mit der Nummer BI-026 geführt und dient der Erhaltung eines nährstoffarmen Heideweihers mit angrenzenden Feuchtwiesen, Seggenriedern, Röhrichten, Weiden-Faulbaumgebüschen und deren seltenen Tier- und Pflanzenarten. Im Norden liegt das NSG Rieselfelder, im Süden das NSG Hasselbach. Mit dem Industriegebiet in unmittelbarere Nähe wird der Umgebungsschutz der NSG zerstört.
Die herausragende Bedeutung für das Biotopverbundsystem der Region belegt auch der LANUV- Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Regionalplan. Die Fläche im dargestellten GIB 062 sind danach z.T. mit Stufe 1 (herausragende Bedeutung), z.T. mit Stufe 2 (besondere Bedeutung) bewertet.
Besondes betroffen ist die Landwirtschaft: „34% des Plangebietes führen zur Flächeninanspruchnahme von schutzwürdigen/ klimarelevanten Böden mit höchster Funktionserfüllung. Ferner sind schutzwürdige/ klimarelevante Böden mit hoher Funktionserfüllung (zweithöchster Bewertungsklasse) betroffen“, heißt es im Umweltbericht zum Regionalplan.
Auch nach dem Klimaanpassungskonzept der Stadt ist eine flächige Bebauung dieses Grünzuges kritisch: Das Gebiet zeichnet sich durch hohe bis sehr hohe Kaltluft-Produktionsrate und einen hohen Kaltluft-Volumenstrom aus. Das Plangebiet liegt im Kernbereich von Kaltluftbahnen überörtlicher Bedeutung. Ferner liegt es im Randbereich von Siedlungen mit starker bzw. extremer Hitzebelastung am Tage sowie innerhalb von thermischen Ausgleichsräumen überörtlicher Bedeutung.
Der Umweltbericht zum Regionalplan fasst die kritsichen Faktoren wier folgt zusammen: „Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei 4 Kriterien erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten. Schutzgutübergreifend werden die Umweltauswirkungen deshalb als erheblich eingeschätzt.“
Der BUND fordert deshalb in seiner Stellungnahme zum Regionalplan die Streichung des GIB 62 aus dem Regionalplan und den Erhalt des Regionalen Grünzuges.
Weitere Infos: BUND-Stellungnahme (PDF)
Entwurf Regionalplan OWL 2040 - Neues Gewerbe- und Industriegebiet in Senne (GIB 062)