Kreisgruppe Bielefeld

Neuer Regionalplan: Tipps für Einwände und Stellungnahmen

27. März 2021 | BUND, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Gärten

Noch bis 31. März können alle Bürgerinnen und Bürger aus OWL zum neuen Regionalplan Einwände vorbringen

Neue Siedlungsgebiete in Bielefeld. Karte: Bielefeld natürlich

Der neue Regionalplan stellt die Weichen für die Stadtentwicklung in den nächsten 20 Jahren. Die Stadt Bielefeld hat über 70 neue potenzielle Siedlungs- und Gewerbeflächen gemeldet, die in den Planentwurf aufgenommen wurden. Umfang ca. 1100 Fußballfelder. Auch „Bereiche zum Schutz der Natur“ und "Regionale Grünzüge“ weist der Plan aus.

Update: Der Rat der Stadt hat am 18.3.2021 eine Stellungnahme beschlossen, nach dem ca. 20 gemeldete Flächen wieder gestrichen und weitere nur unter Auflagen entwickelt werden sollen. Das zeigt, dass die Kritik der Umweltverbände in der Politik angekommen ist. 

Noch bis Ende März können alle Bürgerinnen und Bürger aus OWL bei der Bezirksregierung Stellung nehmen und Einwände vorbringen. Der BUND ruft dazu auf, diese Mitwirkungsmöglichkeit zu nutzen. Wir rufen besonders diejenigen dazu auf, die durch Planungen im eigenen Wohnumfeld betroffen sind.

Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin?

Die Bezirksregierung hat ein Online-Portal eingerichtet, in dem Karten und Texte eingesehen werden können: Seite Regionalplan der Bezirksregierung

In der PDF-Version der Karte für Bielefeld ist einsehbar, in welcher Weise der eigene Landschaftsraum künftig entwickelt werden soll. Siedlungs- und Gewebebereiche (ASB, GIB) sind genauso wie Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) farblich zu unterscheiden.

Sehr hilfreich zum Auffinden neu angemeldeter ASB und GIB ist die Seite von "Bielefeld natürlich" zum Regionalplan mit interaktiver Karte aller geplanten neuen potenziellen Baugebiete und einem Link zur Onlinebeteiligung.

Um Betroffenheit herauszufinden und Informationen über neue Siedlungs- und Gewebebereiche (ASB, GIB) zu erhalten, sind auch die Stellungnahmen der Umweltverbände hilfreich. Hier sind auch Argumentationshilfen für eigene Stellungnahmen zu finden.

In der Stellungnahme zu den neuen Siedlungs- und Gewerbeflächen (PDF) werden aus Sicht des Klima- und Naturschutzes besonders problematische ASB und GIB beschrieben. Einen guten Überblick dazu gibt die Übersicht: Bewertung der neuen Siedlungs- und Gewerbeflächen (PDF).

In der Stellungnahme zur Sicherung der regionalen und innerörtlichen Grünzüge (PDF) finden sich Beschreibungen der bedeutenden Grünzüge in Bielefeld und Infos über betroffenen Garten –und Kleingartenanlagen.

In der Stellungnahme zur Sicherung der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) werden notwendige Ergänzungen dieser Schutzbereiche beschrieben.  Auch Konflikte zu ASB und GIB werden thematsiert. 

Tipp zur Formulierung von Stellungnahmen

In Stellungnahmen immer möglichst das jeweilige Kartenblatt angeben und die Örtlichkeit beschreiben, sowie ASB / GIB mit der jeweiligen Nummer nennen. Dann jeweils möglichst fundiert die Gründe erläutern, die gegen diese bzw. für eine andere Planung sprechen. Wenn möglich auch die eigene Betroffenheit beschreiben. Auch wer ein ökologisch wertvolles Naturgebiet als „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) vermisst, kann und sollte das in einer Stellungnahme einbringen. Oder wenn z.B. ein ASB zu nahe an Schutzgebiete heran geplant wird (fehlender „Umgebungsschutz!“), wenn Belange des Gewässerschutzes dabei verletzt werden, sind das triftige Gründe für Einwendungen.

Solche Einwendungen können im Verfahren online oder in schriftlicher Form (Post, E-Mail-Anhang) bis zum 31. März an die Bezirksregierung gesandt werden.  

Kontakt für Einwendungen: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Dezernat 32, Tel.: 05231 71-3299, Fax: 05231 71-82 3299. Mail: beteiligung-regionalplanowl(at)bezreg-detmold.nrw.de

Online-Beteiligungsverfahren

Hier der direkte Link zur Teilnahme:  https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_detmold_RegionalplanOWL_Entwurf_2020/?started

Hier können Stellungnahmen unmittelbar online bis zum 31.3.2021 eingegeben werden. Privatpersonen und Organisationen können sich dort unkompliziert registrieren lassen und dann in einem Online-Formular Stellungnahmen eingeben und absenden. Der Eingang wird per Mail bestätigt. Auch Anlagen (schriftliche Stellungnahme, Karten, Bilddokumantatinen) können dort als PDF eingestellt werden. 

Weitere wichtige Quellen für die Begründung von Stellungnahmen

Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld 

Das Zielkonzept bewertet die aus Sicht des Natur- und Artenschutzes schutzwürdigen Flächen. Im Mittelteil ab Seite 16 gibt es eine Karte des Stadtgebietes, anhand derer geprüft werden kann, inwieweit Naturschutzbelange bei den dargestellten ASB oder GIB betroffen sind. „Naturschutzvorranggebiete“ sind dort dunkelrot dargestellt, „Landschaftsräume mit hoher Naturschutzfunktion“ dunkelgrün.

Da die neue Ratskoalition vereinbart hat, dass das Zielkonzept Naturschutz künftig bei der Bauleitplanung rechtswirksam zu Grunde gelegt werden soll, ist ein Abgleich mit dem Zielkonzept von Bedeutung.

Das Gleiche gilt auch für das Klimaanpassungskonzept der Stadt Bielefeld.  Widersprüche zum Klimaanpassungskonzept sind als Texte in der Interaktiven Karte von Bielefeld Natürlich verfügbar.

Stadt Bielefeld, Umweltbericht, Prüfbögen: Zu allen in den Regionalplan neu aufgenommenen Siedlungs- und Gewerbebereichen (ASB, GIB) musste eine Umweltprüfung vorgelegt werden. Hier finden sich ebenfalls Hinweise zu betroffenen Umweltbelangen. Die Prüfbögen sind direkt mit den Gebieten in der Interaktiven Karte verlinkt.  

Beispielstellungnahmen

Die folgenden BUND-Stellungnahmen zu einzelnen Gebieten sollen beispielhaft zeigen, wie Einzel-Einwendungen begründet werden können.

Textbausteine für Stellungnahmen

Weitere Stellungnahmen der Natur- und Umweltschutzverbände

Kurzstellungnahme der Umweltverbände zum Regionalplan (PDF)

Stellungnahme zum Gewässerschutz (PDF)

Stellungnahme zum Thema Verkehr (PDF)

Weitere Informationen:

Präsentation zweite BUND-Infoveranstaltung 19.3.  

Vortrag des BUND auf der Infoveranstaltung am 23.2.

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