Kreisgruppe Bielefeld

Herderstraße: Wertvolle Bäume vorläufig geschützt

28. Januar 2021 | Bäume, BUND, Klimawandel, Lebensräume

BUND begrüßt Entscheidung der Stadt pro Klimaschutz und Lebensqualität! Von einer Beeinträchtigung der Gartennutzungen kann nicht gesprochen werden. Bäume

Wertvoller Baumbestand im Wohngebiet Herderstraße. Foto: BUND

Der BUND begrüßt die vorläufige Unterschutzstellung des wertvollen Baumbestandes im Wohngebiet Herderstaße. Da es leider immer noch in Bielefeld keine Baumschutzsatzung gibt, bestand die Gefahr, dass hier beliebig ohne triftigen Grund Bäume gefällt werden konnten. Jetzt besteht die Chance, die auf zwei Jahre befristete Unterschutzstellung zu nutzen, um über die Zukunft dieser für das Stadtklima ausgesprochen wertvollen Bäume zu entscheiden. Aus Sicht des BUND wird damit nicht unzulässig in Eigentums- und Nutzungsrechte eingegriffen. Bei der Abwägung der Belange muss der unzweifelhaft große Wert der Bäume für den Umwelt- und Klimaschutz und damit für das Allgemeinwohl stark gewichtet werden. Eine relevante Beeinträchtigung privater Nutzungen geht von den Bäumen nicht aus. 

Der dazu in der Presse erhobene Vorwurf eines von den Bäumen noch nicht einmal unmittelbar betroffenen Anwohners ist völlig unzutreffend. Er vermittelt den Eindruck, als ob alle Gärten durch die Bäume so verschattet würden, dass gärtnerische Nutzung nicht möglich sei. Wörtlich hieß es in dem an den Bezirksbürgermeister gerichteten Schreiben: „Die neuen Erwerber der Häuser und Grundstücke wollen hier (…) nach Feierabend oder an Feiertagen auf der Terrasse in der Sonne sitzen, evtl. Petersilie und Radieschen sähen oder ein Apfelbäumchen pflanzen“. Eine solche, individuelle Gartengestaltung sei durch die schattenwerfenden großen Bäume nicht möglich.

BUND-Mitglieder mit gärtnerischer Erfahrung haben sich daraufhin die Gärten angesehen, soweit die von den Straßen aus einsehbar sind.  Bilder dazu finden sich hier in einer Bildstrecke. Das Ergebnis ist eindeutig: Die meisten Gärten werden von Baumschatten allenfalls geringfügig erreicht. Einige Gärten können vielleicht als teilverschattet bewertet werden. Wo ist da das Problem? Zum Teil sind es Vorgärten, in denen bestimmt niemand Gemüse anbauen möchte oder seinen Liegestuhl hinstellt. In allen einsehbaren Gärten dürfte der Anbau von Gemüse (der auch auf Flächen, die zeitweise beschattet werden, funktioniert) kein Problem sein. Und schattige Plätze in einem Teil des Gartens bereichern eher die Gartennutzung, besonders in heutiger Zeit. Dort können Gartenbesitzer dann an heißen Sommertagen noch draußen unter Bäumen sitzen.

Stadt benötigt Baumschutzsatzung

Das Beispiel zeigt aus Sicht des BUND, dass die Stadt dringend wieder eine Baumschutzsatzung einführen sollte. Damit würden wertvolle Bäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser geschützt. Und dennoch wären Baumfällungen aus triftigem Grund nach Antrag und Prüfung möglich. Ist ein Gartengrundstück z.B. tatsächlich so starkverschattet, das eine übliche Gartennutzung unzumutbar eingeschränkt ist, könnte das ein solcher Grund sein.

Es ist gerade in Anbetracht des Klimawandel an der Zeit, den Baumschutz zu verbessern. Bäume sind wahre Alleskönner. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, spenden Schatten, wandeln das Treibhausgas CO² in Sauerstoff um, schlucken Lärm, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und kühlen die Umgebung, speichern Wasser, stellen Wohnraum für Insekten und Vögel – und nicht zuletzt gestalten sie das Stadtbild auf unersetzbare Weise. Viele ältere, ökologisch wertvolle Bäume prägen Parks und Grünanlagen, aber auch viele private Gärten. Besonders in Zeiten des Klimawandel wächst die Bedeutung der Stadtbäume für Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen. Dass wertvolle Bäume auch auf Privatgrundstücken künftig besser geschützt werden, ist aus Sicht des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes deshalb dringend geboten. Eine Baumschutzsatzung kann dazu beitragen.

Dass alte, wertvolle Bäume auch auf Privatgrundstücken grundsätzlich geschützt und nur bei Vorliegen zwingender Gründe gefällt werden dürfen, sollte in Anbetracht ihrer Wohlfahrtsleistungen für die Allgemeinheit eine Selbstverständlichkeit sein. Wer die Chance hat, einen eigenen Garten mit einem noch alten Baum nutzen zu können, sollte sich glücklich schätzen, mit dem Erhalt dieses Baumes zur eigenen und der allgemeinen Lebensqualität in der Stadt beitragen zu können. Dass ein solcher schützenswerter Baum auch einen Schutzstatus erhält, hat deshalb nichts mit Bevormundung zu tun, denn „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ sagt schon unser Grundgesetz.

Bildstrecke: Bäume und Gärten im Wohngebiet Herderstraße (Aufnahmen Januar 2021)

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