Angesichts der schwindenden Artenvielfalt sind Gärten wichtige Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten. Mit Blütenstauden und Gehölzen lassen sich hier Lebensräume für Vögel oder Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge anlegen. Das Grün an den Straßen trägt zudem an heißen Tagen zur Abkühlung bei, und Niederschläge können ungehindert versickern.
Aktuell wird deshalb in vielen Städten über Verbote von „Schotterwüsten“ debattiert. Aus Sicht des BUND lassen sich neue Verbote in Bielefeld aber vermeiden. „Schon heute ist eine vollständige Schotterung nicht bebauter Flächen vor den Häusern nach der Landesbauordnung und den Bestimmungen vieler Bebauungspläne stark eingeschränkt“, erklärt Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Vorgartenflächen mit Ausnahme von Zuwegungen, Zufahrten und genehmigten Stellplätzen begrünt werden müssen. In einigen Bielefelder Bebauungsplänen werden „Kiesflächen“ versiegelten Flächen gleichgestellt und eine gärtnerische Begrünung gefordert. Der Anteil der versiegelten Flächen wird in fast allen Bebauungsplänen stark begrenzt, zum Beispiel auf 50 % der Gesamtfläche der Vorgärten.
Leider hat der BUND bei Begehungen in Bielefelder Baugebieten festgestellt, dass die Gebote der Bebauungspläne oft nicht beachtet werden. In Extremfällen wird sogar die gesamte Vorgartenfläche unerlaubt mit Pflastersteinen versiegelt. Aus Sicht des BUND besteht hier ein substanzielles Vollzugsdefizit seitens der Behörde. In einem offenen Brief an die Stadt hat der BUND deshalb nachgefragt, warum von Seiten der Stadt nicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der Bebauungspläne geachtet wird. Zudem regt der BUND an, diese Gebote zu präzisieren und die Hausbesitzer bzw. Hausverwaltungen intensiver darüber zu informieren. Gerne möchte der BUND dabei mit der Stadt zusammen arbeiten, um in einer Informationskampagne über die Chancen naturnaher Vorgärten und praktische Möglichkeiten der Bepflanzung aufklären.