Teutoburger Wald bei Horn-Bad Meinberg. Foto: BUND
Der BUND kämpft seit vielen Jahren für den Atomausstieg und gegen klimaschädliche Kohlekraftwerke. Ohne den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Energiewende nicht gelingen. Wir können in Deutschland vor allem in der Windenergie und der Photovoltaik (Solarenergie) noch deutlich mehr Kapazitäten schaffen. Einen Ausbau um jeden Preis darf es bei der Windenergie aber nicht geben, dieser muss naturverträglich gestaltet werden.
Deshalb hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eine Klage gegen die Genehmigung von 7 Windanlagen auf der Gauseköte im Teutoburger Wald eingereicht. Der Prinz zur Lippe plant in seinem Wald bei Detmold einen Windpark. Geplant ist die Beanspruchung von ca. 400 ha Wald, nach Angaben der Antragsteller angeblich nur auf geräumten Fichtenflächen entlang der Straße Gausekötte zwischen Schlangen und Detmold. Die Aufstellbereiche liegen voraussichtlich direkt am Naturschutzgebiet, dem FFH-Gebiet (europäisches Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz) und dem Vogelschutzgebiet. Auch wenn Anlagen laut Planung auf Freiflächen aufgestellt werden sollen, muss für die Erschließung ökologisch wertvoller Wald gerodet werden. Zudem hat sich auf den angeblichen "Kalamitätsflächen" überwiegend längst wieder über Naturverjüngung Laubmischwald angesiedelt.
Die gesamten betroffenen Waldflächen sind laut Regionalplan als "Bereich zum Schutz der Natur" (BSN) ausgewiesen. Sie sind damit pozentiell zukünftiges Naturschutzgebiet. Der BUND schließt in seinen Empfehlungen den Bau von Windnergieanlagen in BSN aus.
Die Naturschutzverbände in NRW kämpfen seit Jahren für einen Nationalpark in OWL. Dieser kann sowohl mit Flächen im Teutoburger Wald und der Egge, als auch mit den Bundes-Flächen des Truppenübungsplatzes Senne an den Start gehen. Nach LANUV-Gutachten sind sowohl die Waldflächen im Teutoburger Wald und dem Eggegebirge, also auch der Truppenübungsplatz Senne für eine Nationalpark-Ausweisung naturschutzfachlich geeignet. Wird jetzt im Grenzbereich zwischen öffentlichem Wald im Osten und dem NSG Östlicher Teutoburger Wald im Westen ein großer Windpark gebaut, wird diese Perspektive torpediert.
Der BUND fordert im Sinne eines wirksamen Arten- und Biotopschutzes im Wald die Herausnahme von mindestens 10 % der Waldflächen bzw. 20 % der öffentlichen Wälder aus der Nutzung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die naturschutzfachlich besonders wertvollen Wälder des Teutoburger Waldes konsequent zu schützen.
Aus diesen Gründen sollte der Teutoburger Wald zwischen Oerlinghausen und dem Eggegebirge, der schon zu über 80 % als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet geschützt ist, komplett von Windparks frei bleiben.