Bielefeld, 3.10.2022 | Sollen auf Fichten-Kahlflächen im Teuto Windenergieanlagen gebaut werden? Diese Frage wird heute in einem Bericht des Westfalenblattes aufgeworfen. Hintergrund: Die Verabschiedung des Bielefelder Energiepakets, das auch den Ausbau erneuerbarer Energien vorsieht. Passend dazu hat der BUND NRW kürzlich mit einer BUNDposition Stellung genommen. Darin bekennt sich der BUND zum Ausbau der Windenergie in NRW. Für die Energiewende müssten dafür mindestens 2 % der Landesfläche zur Verfügung stehen. Im waldreichen Bundesland NRW sei deshalb „auch die verantwortungsbewusste Nutzung forstlicher Anbauflächen unvermeidbar“. Das müsse aber, so der BUND, naturverträglich und unter Beachtung von Biodiversitätsstandards erfolgen. In der BUNDposition werden auch schützenswerte und geschützte Wälder als Tabufläche benannt. Dazu gehören z.B. Waldflächen in Naturschutzgebieten und laut Regionalplan ausgewiesenen „Bereichen zum Schutz der Natur“ (BSN). Wird dieses Kriterium zu Grunde gelegt, scheidet der Teuto in Bielefeld aus, da hier der Wald vollständig als BSN ausgewiesen ist.
BUNDposition: Biodiversitätsstandards für eine naturverträgliche Planung von Windenergieanlagen im Forst“ – Pressemitteilung des BUND NRW
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Landesregierung auf, schnell die notwendigen Grundlagen für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung auf bis zu 2 Prozent der Landesfläche zu schaffen. Dabei müssten auch Forstflächen verstärkt in den Fokus genommen werden. Waldökosysteme dagegen müssten tabu bleiben. Hierzu hat der Umweltverband Biodiversitätsstandards formuliert.
„Das Jahr 2022 ist ein verlorenes Jahr für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen. Die Braunkohlenkraftwerke laufen unter Volldampf, um den wegfallenden französischen Atomstrom zu ersetzen, beim Ausbau der Windenergienutzung herrscht hingegen Flaute. Den Ankündigungen der Landesregierung zum Ausbau der Nutzung der Windenergie müssen jetzt konkrete Taten folgen. Dazu müssen schnell die landesplanerischen Vorgaben geändert werden, um Fehlplanungen auf regionaler Ebene zu verhindern“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zur Beendigung der Windenergie-Blockade fordert der BUND die landesplanerische Sicherung von bis zu 2 Prozent der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiete mit so genannter Eignungswirkung. Damit sollen die Planungsregionen eine konkrete Handhabe bekommen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden und möglichen Wildwuchs zu verhindern. Auch müsse die 1.000 Meter-Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung schnell fallen. Zur Erhöhung der Flächenverfügbarkeit sei aber auch die verantwortungsbewusste Nutzung forstlicher Anbauflächen unvermeidbar.
„Naturnahe Waldökosysteme, bei denen es sich in der Regel um Laub-Mischwälder mit überwiegend heimischen Baumarten und einer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung handelt, sind auszuschließen. Bei Berücksichtigung der Biodiversitätsstandards spricht aber nichts gegen eine Nutzung von Holzplantagen“, so Sticht.
Zu beachten sei, dass Flächen, auf welchen angebaute Baumbestände durch Wind oder Sommerdürre ausgefallen sind, oft eine große ökologische Relevanz haben, weil sie eine natürliche Waldentwicklung begünstigen, solange keine flächige Aufforstung erfolgt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich solche Flächen rasch auf natürliche Weise wieder bewalden. Vielfach erweist sich gerade die flächig aufgetretene Borkenkäfermassenvermehrung damit als Chance zur Forcierung einer naturnahen und klimawandelstabilen Waldentwicklung.
BUND-Chef Sticht: „Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf Sommerdürreflächen muss eine räumlich-funktionale Kompensation des unvermeidlichen Eingriffs durch Verzicht auf flächige Aufforstung u.a. im Bereich der Anlagenstandorte sein. So können der Klimaschutz, die Biodiversität und auch die Waldbauern von der Windenergie profitieren.“
Das gesetzlich vorgeschriebene natur- und artenschutzrechtliche Prüfprogramm müsse selbstverständlich vollkommen zur Anwendung kommen und Tabubereiche wie Naturschutz- oder Wildnisentwicklungsgebiete müssten beachtet werden. Diese Umweltprüfungen sind nach Ansicht des BUND auch nicht für Genehmigungsverzögerungen verantwortlich. Zur Planungsverbesserung müssten vielmehr die Gutachten- und Prüfstandards vereinheitlicht, die Digitalisierung des Antragsverfahrens vorangetrieben und eine bessere Personalausstattung der Genehmigungsbehörden umgesetzt werden.
Waldbauern und Naturschützer gemeinsam für Windkraft im Forst
12. Mai 2022 | Aus Gründen des Klimaschutzes und der Energieversorgungssicherheit fordern der Waldbauernverband NRW und der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstmalig in einem gemeinsamen Positionspapier die Öffnung von Forstbereichen für die Errichtung von Windenergieanlagen und die Beseitigung der bisherigen Mindestabstandsregelung.
„Den Stillstand beim Thema Windkraft im Wald der vergangenen Jahre können wir uns aufgrund der verschärften Energieversorgungssituation einfach nicht mehr leisten. Daher müssen jetzt zügig Anpassungen der aktuellen planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht werden, um mit dem Ausbau voranzukommen.“, so Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW.
Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Es gibt keine Gründe des Naturschutzes, Windenergieanlagen in Forsten grundsätzlich auszuschließen. Im Gegenteil können wir mit einer geeigneten Kompensationsregelung mehr Waldökosysteme für die Zukunft ermöglichen. Wir fordern von einer neuen Landesregierung, die Verweigerungshaltung der letzten fünf Jahre abzulegen und endlich die entscheidenden Impulse für den Klimaschutz und den Biodiversitätsschutz zu setzen.“
Gemeinsames Positionspapier von BUND und Waldbauernverband NRW