Kreisgruppe Bielefeld
Jetzt spenden Mitglied werden

BUND fordert Aussetzung laufender Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

16. März 2020 | BUND, Naturschutz

Erörterungstermine werden abgesagt - Verfahren müssen trotzdem Beteiligung der Öffentlichkeit sicher stellen

Update zu dieser Meldung vom 17.3.2020: Das Bauamt hat laut öffentlicher Bekanntmachung den Erörterungstermin am 26. März absagt. Es werden auch zunächst keine weiteren Erörterungstermine festgelegt. Ebenso werden die bereits laufenden Einsichtnahmemöglichkeiten abgebrochen und zu einem späteren Termin neu gestartet. Das betrifft konkret z.B. die Bebauungspläne "Blackenfeld" und "Weihestraße" (Gellershagenpark).

Am 14. März wurden in den Tageszeitungen zeitgleich die Allgemeinverfügung zur Verbreitung des Corona-Virus und eine Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. II/V 6 „Blackenfeld“ veröffentlicht. In der Bekanntmachung zum B-Plan wird über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 2 Baugesetzbuch informiert und dazu zu einem öffentlichen Erörterungstermin am 26. März 2020 eingeladen. Nach der Allgemeinverfügung ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltung abgesagt werden wird.

Zu diesem Vorgang hat sich der BUND Bielefeld mit einem offenen Brief an den Oberbürgermeister gewandt. Trotz Corona-Krise und Einschränkung des öffentlichen Lebens dürfe es keine Abstriche bei der Öffentlichkeitsbeteiligung der Planungsverfahren in der Stadt geben, so der BUND.

Im Schreiben erklärt der BUND: „Als Bielefelder Umweltverband unterstützen wir selbstverständlich die von Ihnen veranlassten Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Für die konsequenten Maßnahmen, die selbstverständlich mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens einhergehen, sind wir dankbar.“ Der BUND wird deshalb selbst seine angekündigten öffentlichen Veranstaltungen in der fraglichen Zeit absagen.

Aus Sicht des BUND müssen aber Bebauungsplanverfahren weiterhin entsprechend der gesetzlichen Vorgaben rechtstaatlich korrekt durchgeführt werden. Wenn es dadurch zu Verzögerungen kommt, sei das ebenso hinzunehmen wie alle anderen Auswirkungen der aktuell verfügten Einschränkungen. Aus diesem Grund bittet der BUND den Oberbürgermeister, die in der Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. II/V 6 „Blackenfeld“ veröffentlichten Fristsetzungen entsprechend anzupassen. Zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt muss es im Sinne des Baugesetzbuches, so der BUND, auch einen öffentlichen Erörterungstermin geben. Für das Einbringen von Belangen des Natur- und Umweltschutzes sind gerade diese Termine von großer Bedeutung. 

Aktuell wisse niemand, wie lange Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise notwendig sein werden. Deshalb sei es aus Sicht des BUND jetzt geboten,  alle aktuell laufenden Verfahren, in denen in den nächsten Wochen und Monaten eine Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant ist, zunächst zu stoppen, bis öffentliche Erörterungstermine wieder ohne Einschränkung durchgeführt werden können.

Offener Brief des BUND an Oberbürgermeister Pit Clausen

 

Zur Übersicht