Kreisgruppe Bielefeld

Bebauungspläne: Schottergärten „sind unzulässig“

05. April 2020 | Gärten, BUND, Lebensräume, Naturschutz

Vorgärten sind als „Vegetationsfläche“ anzulegen - Stadt präzisiert Bebauungspläne

Mit einer Kampagne hat sich der BUND im letzten Sommer für insektenfreundliche Gärten eingesetzt und die Schotterung von Vorgartenflächen kritisiert. Wie dringlich das ist, zeigt ein aktuelles Beispiel einer Umgestaltung an der Humboldtstr. 1, die von der Facebookseite „Gärten des Grauens“ dokumentiert wurde. Dort wurde ein Mehrfamilienhaus saniert. Vor der Maßnahmen gab es dort einen lebendigen Vorgarten mit Hausbaum, Hecken, Sträuchern und Stauden. Anstelle der Hecke gibt es jetzt einen hässlichen Metallzaun und der Garten wurde durch eine Schotterfläche ersetzt. Kommentar von „Gärten des Grauens“: „Während unter Vermessungstechnikern und Kartografen immer noch gestritten wird, ob es Bielefeld überhaupt gibt, schafft der Bielefelder in einer konzertierten Aktion zumindest schon einmal seine Vogel- und Insektenwelt ab.“

Wie angekündigt hat die Stadt Anregungen des BUND aufgegriffen und in Bebauungsplänen jetzt Bestimmungen gegen Schottergärten aufgenommen. Ein Beispiel ist der Bebauungsplan Nr. II/1/25.02 „Wohnen an der Hainteichstraße Ecke Dürerstraße“. In Punkt 10.2.1 „Vorgartenflächen“ wird darin folgendes festgelegt: „Mindestens 50 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den Baugrenzen sind in einer Tiefe von mindestens 5,0 m als Vegetationsfläche anzulegen, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten.(…) Zufahrten, Zuwegungen, Briefkastenanlagen, Mülleinhausungen, Fahrradboxen und Stellplätze sind nicht auf die Vegetationsfläche anzurechnen. Außer für die Zufahrtsflächen ist in den Vorgartenflächen nur die Verwendung von offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Lose Material- und Steinschüttungen (z.B. sog. "Schottergärten") sind unzulässig.“

Damit ist klar: In diesem Baugebiet sind 50 % der Vorgartenflächen mit Pflanzen als Grünfläche wasserdurchlässig zu gestalten. Da die übrigen 50 % meist für Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätze benötigt werden, läuft das auf ein faktisches Verbot von Schotterflächen hinaus.

Der BUND begrüßt solche Festlegungen, die jetzt auch in ähnlicher Form in andere Bebauungspläne aufgenommen werden müssen. Wichtig wird es sein, alle Hausbesitzer*innen frühzeitig über diese Regelungen und Begrünungsmöglichkeiten zu informieren. Dass die Stadt dazu eine Broschüre vorbereitet, ist ebenfalls zu begrüßen.

Eher fragwürdig ist es aber, dass die Stadt die Begrünung von vorhandenen Schottergärten bzw. die dann notwendige Entsorgung der Schottermassen finanziell fördern will. Damit wird ökologisches Fehlverhalten letztlich noch belohnt. Das dafür eingesetzte Geld sollte besser für konkrete Begrünungsmaßnahmen, zum Beispiel Baumpflanzungen, verwendet werden.

Weitere Infos:

Facebook Gärten des Grauens

Bebauungsplan Nr. II/1/25.02 „Wohnen an der Hainteichstraße Ecke Dürerstraße“.

Bildstrecke: Gärten des Grauen,  Vorher- Nachher. Beispiel Humboldstraße 1, Bielefeld

Bildstrecke: Beispiele für sogenannte Schottergärten in neuen Bielefelder Baugebieten

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