Mit einer Kampagne und einem offenen Brief an die Stadt hatte sich der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) im Sommer für naturnahe Vorgärten eingesetzt und dazu klare Festlegungen in den Bebauungsplänen gefordert. “Wir freuen uns, dass dies jetzt von Stadtrat und Verwaltung aufgegriffen wurde“, sagt Adalbert Niemeyer-Lüllwitz für den BUND. In einem Antrag der Mehrheitsfraktionen im Rat werden jetzt zentrale Forderungen des BUND übernommen: Die Bestimmungen in den Bebauungsplänen sollen dazu zweifelsfrei und klar gefasst werden und die Gestaltung von Schottergärten ausschließen. Zudem will die Stadt mit Tipps für eine naturnahe Vorgartengestaltung die Öffentlichkeitsarbeit verstärken.
In einem Punkt gibt es aber aus Sicht des BUND Nachholbedarf. Überprüfungen über die Einhaltung der B-Pläne in den Neubaugebieten lehnt die Stadt ab. Eine „Vorgartenkontrolle“ solle es nicht geben, heißt es in einem Antwortbrief des Oberbürgermeisters an den BUND. In der Presse konnte man dazu lesen, dass Kontrollen von Bürgern als Bevormundung empfunden werden könnten. Zudem fehle dafür das Personal. „Wenn das Bevormundung ist, dann können wohl auch die Geschwindigkeitskontrollen an Straßen demnächst wegfallen, weil Bürger das dann ebenfalls als Bevormundung und Einschränkung ihrer Freiheitsrechte empfinden“, so Adalbert Niemeyer-Lüllwitz.
Dass Hausbesitzer sich regelmäßig über Umweltauflagen der B-Pläne hinwegsetzen, hat der BUND bei Begehungen in Neubaugebieten festgestellt. Da gibt es zahlreiche Vorgärten, die entgegen den Vorgaben zur Beschränkung versiegelter Flächen zu 100 % gepflastert und versiegelt wurden. Solche Dinge lassen sich aus Sicht des BUND in neuen Baugebieten mit einer Begehung feststellen und dann abstellen. Zudem müssen alle „Bauherren“ schon im Vorfeld über diese Bestimmungen und deren Notwendigkeit informiert werden.
Grundsätzlich unterstützt der BUND den Ansatz der Stadt, mit Information und Anreizen für eine naturnahe Gartengestaltung zu werben. Zugleich dürfe man aber nicht darauf verzichten, die Einhaltung der in gesetzlich wirksamen B-Plänen enthaltenen Umweltauflagen zu überprüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Für das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger wäre es fatal, wenn gravierende Verstöße ungeahndet bleiben.
Weitere Infos:
Offener Brief des BUND an den Oberbürgermeister zu Schottergärten und Bebauungsplänen
Bielefelder Bebauungspläne: Gebote zu Versiegelung und Schotterflächen