Die gesamte Waldfläche im Bereich der Gaskugeln (rot umrandet) ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Quelle: Landschaftsplan Stadt Bielefeld, Onlinekarten Service
Bielefeld, 13.2.2025 | In der Sitzung der Bezirksvertretung Gadderbaum am 13.2.2025 liegt erneut ein Antrag der Fraktion der Grünen zum Umbau einer Gaskugel zu Wohnungen auf dem Tisch. Um ein solches Bauprojekt im geschützten Außenbereich zu ermöglichen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hintergrund: Am Quellenhofweg stehen im dichten Wald zwei nicht mehr genutzte Gaskugelbehälter. Bis in die 1970er Jahre dienten die Kugeln der Gasversorgung in Bethel. Ein emeritierter Architektur-Professor hat vorgeschlagen, eine der Metallkugeln zu Wohnungen für Studierende auszubauen. Bauamt und Umweltamt haben diesen Vorschlag 2023 nach Prüfung der baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt. Der Naturschutzbeirat hat sich in den Sitzungen vom 14.11.2023 und 4.7.2024 ausführlich mit der Idee befasst und die Pläne einstimmig abgelehnt. Zu dem aktuellen Antrag haben jetzt die Naturschutzverbände noch einmal klar Stellung genommen.
Vorrang für Landschaftsschutz und Walderhalt
Die Sondernutzung für die Gasversorgung ist erloschen, eine gewerbliche Nutzung wie von den Antragstellern behauptet gibt es auf der Fläche nicht mehr. Dass die Behälter hier überhaupt noch stehen, ist dem Denkmalschutz zu verdanken. Regionalplan und Landschaftsplan setzen für die Fläche Wald und Landschaftsschutz (LSG) fest. Unmittelbar neben den Gaskugeln beginnt das NSG und FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald. Entgegen der Auffassung der Antragsteller gilt die LSG-Verordnung für die gesamte betroffene Waldfläche inklusive der Flächen, auf denen die Gaskugeln stehen. Es handelt sich hier also um geschützten Außenbereich. Wohnungsbau ist hier laut Landschaftsplan verboten, auch die Umnutzung vorhandener Gebäude zu Wohnzwecken.
Bauen wäre nur möglich, wenn wie beantragt mit einem Bebauungsplan die als Wald und LSG festgesetzte Fläche in ein Siedlungsgebiet umgewandelt werden kann. Dafür müssten der Regionalplan und der Flächennutzungsplan geändert, und der Landschaftsplan an dieser Stelle aufgehoben werden. Das sind hohe Hürden, für die ein erhebliches öffentliches Interesse nachzuweisen ist, welches gegenüber dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Freiraums, des Waldes und des LSG überwiegen muss. Diese Voraussetzungen liegen aus Sicht der Naturschutzverbände hier eindeutig nicht vor.
Keine Siedlungserweiterung in den Wald hinein
Mit einem Bebauungsplan würde der Siedlungsbereich hier bis in den geschützten Wald hinein ausgeweitet. Die B-Plan-Grenze läge zudem unmittelbar an der Grenze des naturschutzfachlich höchst wertvollen NSG und FFH-Gebiets. Der aktuell übliche, auch im Entwurf für ein „Bielefelder Leitbild einer zukunftsgerechten Bauleitplanung“ geforderte Mindestabstand von Bebauungen zum Wald könnte nicht eingehalten werden. Selbst wenn der B-Plan die Bebauung auf die Gaskugeln beschränken würde, wäre damit einer Siedlungserweiterung in den Teutoburger Wald hinein Tür und Tor geöffnet.
Die für den Wohnungsbau zu beanspruchende Gaskugel steht, wie das Luftbild bestätigt, in dichtem Wald. Dass eine solche Baumaßnahme einschließlich Erschließung ohne Eingriffe in diesen Baumbestand durchführbar wäre, wie die Antragsteller behaupten, stellen wir entschieden in Frage.
Bauamt, Umweltamt und Naturschutzbeirat haben deshalb aus guten Gründen die Pläne für eine Wohnungsnutzung abgelehnt. Und Grundlage dieser Entscheidungen waren alle zum Projekt verfügbaren Informationen. Eine neue Rechtslage, die daran etwas ändern könnte, gibt es nicht. Die diesbezügliche Behauptung in dem Antrag entbehrt jeder Grundlage. Baurecht und Naturschutzrecht stehen einer Bebauung an dieser Stelle entgegen.
Für Wohnungsnutzung fehlt zudem eine Erschließung, es existiert auch keine Anbindung an Infrastruktur wie z.B. Nahversorgung. Eine ÖPNV-Anbindung mit Busanschluss ist zwar vorhanden, Wege zur Uni erfordern aber mehrfaches Umsteigen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es fragwürdig, an diesem Standort Studentenwohnungen bauen zu wollen.
Wohnen in der Gaskugel an der Uni?
Stattdessen regen der Naturschutzverbände an, zu prüfen, ob der Gasbehälter komplett oder in Teilen demontiert und an der Uni wieder aufgebaut werden kann. So könne bei Schonung der Landschaft und des betroffenen Waldes ein Projekt „Wohnen in der Gaskugel“ an einem Ort realisiert werden, an dem es sinnvoll und als Modellprojekt auch anders wahrnehmbar wäre, als im dichten Wald in Gadderbaum. Dort ließe sich die Fläche nach Entsiegelung zu Wald entwickeln.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Gadderbaum
Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Antrag „Wohnen in der Gaskugel“
Bericht Neue Westfälische 11.2.2025