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BUND begrüßt Gesetzesinitiative zur Steuerung des Windenergieausbaus

29. Januar 2025 | BUND, Klimawandel, Energiewende, Naturschutz, Wälder

Auch Ostwestfalen-Lippe und Bielefeld sind betroffen

Die als "Bereich zum Schutz der Natur" ausgewiesenen Waldgebiete im Teuto müssen für Windenergieanlagen tabu sein. Foto: BUND  (Foto: A. Niemeyer-Lüllwitz)

Ausbau muss regionalplanerisch naturverträglich gesteuert werden

  • Änderung des Landesplanungsgesetzes schließt Regelungslücke
  • regionalplanerische Steuerung zwingend erforderlich
  • Windenergieanlagen in Bereichen zum Schutz der Natur ausschließen

Düsseldorf, 29.01.2025 | Heute will die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag das Landesplanungsgesetz ändern, um die regionalplanerische und kommunale Steuerung des Ausbaus der Windenergie abzusichern. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Gesetzesinitiative, da wegen der bisherigen Regelungslücke ansonsten kein Ausgleich der Nutzungsinteressen möglich sei. Insbesondere der Naturschutz drohe dadurch zum Verlierer zu werden.

BUND-Landesvorsitzender Holger Sticht: „Für die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele ist der Ausbau der Windenergie unverzichtbar. Dafür über die Landes- und Regionalplanung mindestes 1,8 Prozent der Landesfläche bereit zu stellen, fordern wir schon seit über 10 Jahren. Die Ausweisung von speziellen Windenergiegebieten ist das richtige Mittel, damit Ausbauziele erreicht und Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Für die Akzeptanz ist es aber auch besonders wichtig, dass Bauanträge außerhalb dieser Flächen zurückgewiesen werden können. Dazu kann die vorliegende Gesetzesinitiative beitragen.“

Auch wenn das Land NRW schon im Jahr 2025 solche Windenergiegebiete regionalplanerisch absichern will, nutzen Investoren und Eigentümer aktuell die Rechtslücke, um vor Rechtskraft der Regionalpläne noch Bauanträge auf den Weg zu bringen. Allein in Ostwestfalen-Lippe sollen über 400 Anträge für Flächen vorliegen, für die die Regional- und Flächennutzungsplanungen den Bau von Windenergieanlagen eigentlich ausschließen.

BUND-Vorstandsmitglied Adalbert Niemeyer-Lüllwitz: „Dass dabei mit dem Landesverband Lippe auch der größte öffentliche Waldbesitzer in Ostwestfalen-Lippe naturschutzfachlich wertvolle Bereiche des Teutoburger Waldes für einen großen Windpark bereit stellen will, ist inakzeptabel. Wir fordern in Übereinstimmung mit den Naturschutzverbänden der Region den Landesverband auf, auf diese Planungen zu verzichten. Die Belange von Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen gleichrangig verfolgt werden.“

Ähnlich sieht es in anderen Teilen Nordrhein-Westfalens aus. Im Regierungsbezirk Arnsberg liegen 800 Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen vor, darunter 600 die außerhalb der geplanten Windenergiegebiete liegen.

Klimaziele und Ausbauziele für die Windkraft lassen sich auch ohne Beanspruchung von „Bereichen zum Schutz der Natur“ (BSN) erreichen. Ohne BSN-Flächen hat das LANUV ein Windenergieflächenpotenzial in NRW von 3,1 Prozent ermittelt. Für das landesplanerische Ziel, 1,8 Prozent der Landesfläche dafür auszuweisen, stehen also genug Flächen außerhalb von Naturschutzflächen zur Verfügung.

BUND Lippe zu Windkraftplanungen in Teutoburger Wald 

 

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