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Johannisbach oder Freizeitsee? Naturschutzverbände fordern Votum für den Naturschutz

28. Januar 2024

Regionalrat entscheidet am 31. Januar über die Zukunft der Johannisbachaue - Offener Brief der Naturschutzverbände

Johannisbach mit überfluteten Auenwiesen. Foto: Heiner Kröger

Am 31. Januar tagt in Detmold der Regionalrat. Nach über dreijährigem Beteiligungsverfahren soll der neue Regionalplan beschlossen werden. Dabei geht es auch um die Zukunft der Johannisbachaue in Bielefeld. Der Regionalrat hat jetzt noch die Möglichkeit, sich bei diesem wertvollen Naturraum für den Naturschutz zu entscheiden. Die Naturschutzverbände bitten deshalb die Abgeordneten in einem offenen Brief, einen vorliegenden Änderungsantrag und damit den einhelligen Wunsch der Stadt Bielefeld zu unterstützen.

Im Juni 2023 war der Regionalrat nur mit sehr knapper Mehrheit von 10:9 Stimmen einem Antrag der CDU gefolgt, den vorliegenden Entwurf so zu ändern, dass im Johannisbachtal weiter ein Freizeitsee möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde, die aus fachlichen Gründen die Darstellung des Sees im Plan gestrichen hatte, musste den Entwurf wieder ändern. Das geschah im Widerspruch zum Beschluss der Stadt Bielefeld. Sowohl die Verwaltung als auch der Rat der Stadt planen aktuell die Ausweisung der Johannisbachaue als Naturschutzgebiet. Und mit der Festsetzung als „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) soll das abgesichert werden.

Die Naturschutzverbände weisen in dem Brief auf die Bedeutung dieses Landschaftsraums für die Stadt hin: „Die Aue des Johannisbaches hat zusammen mit dem naturnahen Bachlauf und den Grünlandbereichen einen besonderen Wert für den Naturschutz in Bielefeld. Einen solch wertvollen Lebensraum gibt es an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet. Ein intensiv genutzter Freizeitsee würde diesen Lebensraum zerstören“.

Weiter heißt es: „Die Stadt hat nach langer Planungsphase aus guten Gründen beschlossen, die Johannisbachaue als Naturschutzgebiet auszuweisen und für die naturbezogene Erholung zu entwickeln. Für die Umsetzung fehlt jetzt nur noch die Darstellung im Regionalplan. Ein umfassendes Konzept für die Entwicklung dieses Gebietes liegt lange vor. Es geht darum, hier einen wertvollen Lebensraum für bedrohte Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz und Weißstorch zu schützen und Natur für die Stadtbewohner erlebbar zu machen“.

Die geplante Ausweisung der Johannisbachaue als Naturschutzgebiet sei Ergebnis eines längeren demokratischen Prozesses. Ein Freizeitsee an dieser Stelle widerspreche einer nachhaltigen, zukunftsweisenden Stadtentwicklung und den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Besonders wichtig sei es, die Aue als bedeutenden Hochwasserrückhalteraum für die Stadt zu erhalten. Das belegten die großflächigen Überflutungen der Auenflächen nach den starken Regenfällen Ende 2023. Diese natürliche Regenwasserrückhaltung trage dazu bei, Überflutungen von unterhalb liegenden Siedlungen zu verhindern. Auch die Wasserqualität des Johannisbaches spricht gegen die Planung eines Freizeitsee, da damit eine Badewasserqualität im See nicht erreichbar wäre. 

Die geplante Ausweisung der Johannisbachaue als Naturschutzgebiet sei Ergebnis eines längeren demokratischen Prozesses. Ein Freizeitsee an dieser Stelle widerspreche einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Stadtentwicklung. Auch die Wasserqualität des Johannisbaches spreche gegen die Planung eines Freizeitsee. Badewasserqualität wäre hier niemals erreichbar. Zudem müsse die Aue als bedeutender Hochwasserrückhalteraum für die Stadt erhalten bleiben. Nach den starken Regenfällen Ende 2023 wurden die Auenflächen am Bach großflächig überflutet. Hier wurde lange Zeit Wasser zurückgehalten, so dass Überflutungen von Siedlungen unterhalb vermieden wurden.

Wird die Darstellung eines Freizeitsees in den Regionalplan aufgenommen, würde das der dringlichen Ausweisung der Aue als Naturschutzgebiet widersprechen. Einen See würde es hier zugleich nie geben, weil dafür die fachliche Grundlage fehle. Die Verbände appellieren deshalb an die Abgeordneten im Regionalrat in diesem Punkt für das Gemeinwohl und für den Naturschutz zu entscheiden.

Offener Brief an den Regionalrat (PDF)

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