In der Johannisbauaue am Horstheider Weg hat der Umweltbetrieb in den letzten Tagen große Teile eines kleinen Wäldchens gerodet. Begründet wurde das mit der Verkehrssicherungspflicht. Deshalb habe man „zwei Baumlängen in den Wald reingearbeitet“. Bäume sind sowohl an der Straße als auch an den angrenzenden Hausgrundstücken in einem ca. 25 bis 40 Meter breiter Waldstreifen komplett gerodet. Die gerodeten Bäume und Sträucher wurden am Rand des verbliebenen Waldstückes aufgeschichtet und sollen hier als Totholz liegen bleiben. Erhaltenswerte Zielbäume seien vorher indentifiziert worden und stehen geblieben, so der Umweltbetrieb gegenüber der Presse. Davon ist aber auf der Fläche nichts zu sehen. An den Baumscheiben ist erkennbar, dass offenbar sehr viele gesunde Bäume gefällt wurden. Inwiefern davon eine Gefahr für die Sicherheit ausgegangen ist, ist nicht erkennbar. Bei einzelnen Gefahrenbäume hätten gezielte Eingriffe bzw. Fällungen dieser Bäume genügt. Wenn nach diesem „Modell“ Grünflächen an Straßen und Hausgrundstücken „gepflegt“ würden, müssten mal eben viele tausend Bäume in der Stadt gefällt werden! Die dort jetzt in Massen liegenden gefällten Bäume haben, das erkennt auch jeder Laie, zum allergrößten Teil keine Gefahr für Menschen auf der Straße und den Hausgrundstücken dargestellt.
Bei den Arbeiten wurde der Bereich flächig mit schweren Forstmaschinen befahren, der Boden verdichtet. Auf diese Weise in einem Bruchwald mit einem feuchten Boden zu arbeiten ist völlig inakzeptabel!
Bei dem Wald handelt es sich um einen Teil der Aue des Johannisbaches, die hier laut Zielkonzept Naturschutz als „Naturschutzvorranggebiet" ausgewiesen ist. Die betroffene Fläche gehört dazu. Im Zentrum des Wäldchens liegt ein größerer Teich, Laichgewässer für Amphibienarten, die jetzt teilweise den Winter in dem Wäldchen verbringen. Auf topografischen Karten ist zu erkennen, dass dieser Teich früher viel größer war. Große Teile sind verlandet, es hat sich ein feuchter bis nasser Bruchwald entwickelt, der von Weiden, Erlen, Birken und Papeln sowie sehr viel Totholz geprägt wird. Solche Bruchwälder gehören nach Landes- und Bundesnaturschutzgesetz (§ 30 BNatSchG bzw. im § 42 LNatSchG NW) zu den gesetzlich geschützten Biotopen.
Eine wirtschaftliche Nutzung ist in diesem „Wildnis-Wald“ nicht erkennbar. Es handelt sich um ein ökologisch ausgesprochen reizvolles und wertvolles Kleinod! Der durchgeführte massive Eingriff ist aus Sicht des Naturschutzes absolut inakzeptabel. Völlig zu Recht wird die Maßnahme im Stadtbezirk von Naturschützern und politischen Parteien massiv kritisiert.
Mit Blick auf die Zukunft bzw. weiterer ähnlicher Eingriffe fordert der BUND, dass bei allen für den Naturschutz relevanten Flächen vor der Maßnahmen eine vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfindet. Eine vorherige Vorstellung der Maßnahmen in den Bezirksvertretungen, wie jetzt von der Politik gefordert, halten wir ebenfalls für sinnvoll. Wir erwarten vom Umweltbetrieb, dass er künftig Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gehölzbeständen auf das absolut fachlich Notwendige beschränkt und bei solchen, eindeutig ökologisch wertvollen Flächen besonders sensibel vorgeht. Ein Befahren solcher Flächen mit schweren Maschinen muss ein Tabu sein.
Bildstrecke: Bilder von der Waldrodung in der Johannisbachaue am Horstheider Weg, Dezember 2020. Ein bis 60 Meter breiter Streifen ökologisch wertvoller Bruchwald wurde komplett gerodet, die Fläche mit Maschinen befahren. Zu erhaltenen "Zielbäume" sind nicht erkennbar. Das Wäldchen ist laut Zielkonzept Naturschutz "Naturschutzvorranggebiet" und Teil der schützenswerten Johannisbachaue.
Bildstrecke: Wäldchen in der Johannisbachaue am Horstheider Weg.
Ökologisch besonders wertvoller Bruchwald mit hohem Wildnischarakter und besonders viel Totholz. Der Wald wird weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen.