Kreisgruppe Bielefeld

Landesregierung ignoriert Gefahren durch undichte Kanäle

14. Dezember 2019 | Flüsse & Gewässer

Über 70 Prozent der privaten Kanäle sind undicht - weitgehende Abschaffung der Dichtheitsprüfungen privater Kanäle gefährdet unser Grundwasser

Zum Schutz des Grund- und Trinkwassers werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Foto: BUND

Der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND übt heftige Kritik an der Entscheidung der Landesregierung, die Dichtheitsprüfungen von privaten Kanälen abzuschaffen. „Schon lange ist klar, dass nicht nur industrielle und landwirtschaftliche Einleitungen Grundwasser und Trinkwasservorräte gefährden, sondern auch undichte private Kanäle“, sagte der BUND-Abwasserexperte Dr. Manfred Dümmer. „Ein erheblicher Teil der privaten Kanäle ist undicht. Wer die Dichtheitsprüfung abschafft, nimmt damit weitere Grundwasserschädigungen in Kauf.“

40 Prozent der Wohngebäude in NRW sind älter als 50 Jahre und deren Hausanschlüsse wurden noch nie geprüft. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat ermittelt, dass über 70 Prozent der privaten Kanäle undicht sind. Erste kommunale Dichtheitsprüfungen haben das Ausmaß des Problems bestätigt. So führten etwa die Städte Herne, Lünen, Coesfeld, Schwalmtal, Schwerte und Köln Dichtheitsprüfungen durch. Dabei wurden Schadensquoten von circa 70 Prozent festgestellt. Für 35 Prozent der privaten Kanäle wurde ein kurzfristiger Sanierungsbedarf ermittelt. „Bedenkt man, dass zum Beispiel in der Stadt Bielefeld die Kanalstrecke fast 1.000 km beträgt, wird die Dimension klar“, betont der BUND-Experte Dümmer. Wenn die Landesregierung jetzt plane, die Prüfung auf „begründete Verdachtsfälle“ zu beschränken, würde man erst tätig, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist. Mit Vorsorge habe dies nichts mehr zu tun.

Die negativen Auswirkungen sind abhängig von der jeweiligen Lage der Kanäle. Liegt der undichte Schmutzwasserkanal oberhalb des Grundwasserspiegels, belastet austretendes Abwasser das Grundwasser unmittelbar mit Fäkalien, Bakterien, Stickstoff, Phosphor, organischen Stoffen aller Art, Mikroverunreinigungen aus Reinigungsmitteln und Medikamentenrückständen. Liegen undichte Kanäle unterhalb des Grundwasserspiegels, dringt Grundwasser in den Kanal ein und führt zu einem höheren Abwasser- bzw. Fremdwasseranfall auf den Kläranlagen, der zu deutlich höheren Abwassergebühren für alle Bürger*innen führt. In vielen Stadtgebieten liegen diese Fremdwasseranteile bei über 50 Prozent. Dies kann nach Auffassung des BUND unter Energie- und Klimaschutzgesichtspunkten, aber auch aus Gründen der Gebührengerechtigkeit nicht toleriert werden.

Aus fachlicher Sicht sei insbesondere die Abschaffung der Dichtheitsprüfung in Trinkwasserschutzgebieten vollkommen unverständlich. „Dies ist ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip, und das zu einer Zeit, in der aufgrund des Klimawandels mit Trockenperioden wie 2018/19 sauberem Grundwasser eine immer bedeutendere Rolle zukommt. Die Landesregierung zeigt damit, dass Populismus vor Umweltschutz und Gebührengerechtigkeit geht“, kritisiert BUND-Mann Dümmer. Untersuchungskosten von in der Regel 300 bis 500 Euro seien zumutbar und gut angelegtes Geld.

Hintergrundinfos des Landesumweltamtes

Vor dem Hintergrund der Neufassung der Regelungen zur Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen wurde vielfach in Frage gestellt, dass sich undichte Kanäle nachteilig auf die Grundwasserqualität auswirken. Dieser Frage ist das LANUV nachgegangen und hat die einschlägige Literatur gesichtet und bewertet sowie die landesweit verfügbaren Grundwasseranalysen im Hinblick auf abwasserrelevante Parameter ausgewertet. Die Ergebnisse sind im LANUV-Fachbericht Nr. 43 dargestellt.

Hier die Zusammenfassung:

Die Untersuchungen verschiedener Autoren in verschiedenen Städten Deutschlands und Österreichs sowie die Auswertungen der nordrhein-westfälischen Grundwasseranalysen zeigen eindeutige, abwasserbedingte Belastungen des Grundwassers in Siedlungsgebieten und einen Zusammenhang zwischen Kanalleckagen und Grundwasserkontaminationen.

Die Veränderungen betreffen nicht nur anorganisch-chemische Parameter (z.B. Bor, Kalium, Nährstoffe etc.) und die Keimbelastung (z.B. E. coli, Coliforme Keime), sondern auch Fremdstoffe, die im Grundwasser normalerweise nicht vorkommen. Zu den Fremdstoffen zählen u.a. Humanarzneistoffe, Röntgenkontrastmittel, Rückstände von Kosmetik-, Reinigungs- und Waschmitteln, Komplexbildner und Weichmacher. Einige dieser Stoffe haben endokrine Wirkungen (z.B. Bisphenol A, Nonylphenol), können bereits in sehr niedrigen Konzentrationen (0,05 – 0,5 µg/L) ökotoxikologisch wirksam sein (z.B. Diclofenac, Sulfamethoxazol, Carbamazepin) oder sind mit den üblicherweise verfügbaren Verfahren der Trinkwasseraufbereitung nicht oder nur schwer zu entfernen (z.B. iodierte Röntgenkontrastmittel, EDTA/DTPA).

Die eigenen Datenauswertungen zeigen außerdem, dass abwasserbürtige Wasserinhaltsstoffe selbst bei hohen Grundwasserflurabständen und über die gesamte Grundwassermächtigkeit im ersten Grundwasserstockwerk anzutreffen sind. Darüber hinaus sind auch siedlungsbeeinflusste Rohwasserbrunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung betroffen.

Zur Übersicht