Bielefeld, 03.04.2023 | Zu jeder Zeit draußen vor dem Café unterm Heizpilz sitzen - brauchen wir das? Ist es in Zeiten von Energiekrise und Klimakrise notwendig, die Außenluft zu heizen? Der Klimabeirat der Stadt Bielefeld meint nein und plädiert für ein Aus dieser Sondernutzungserlaubnis. In seiner Sitzung vom 29. März ist der Beirat einstimmig einem Antrag des BUND gefolgt, wonach die Stadt die Nutzung von Heizstrahlern auf öffentlichen Flächen nicht mehr zulassen sollte. Dem Vorbild anderer Städte folgend sollte Bielefeld in ihre Sondernutzungssatzung einen entsprechenden Passus aufnehmen. Über den Beschluss wird nun der Umweltausschuss beraten.
BUND-Vorstandsmitglied Adalbert Niemeyer-Lüllwitz hatte im Klimabeirat den Antrag begründet: „Außengastronomie bereichert ohne Zweifel unsere Stadt. Dafür aber eine extreme Energieverschwendung in Kauf zu nehmen, passt nicht mehr in die Zeit. Draußen können wir uns auch warm anziehen. Viele Gastronomen halten Kissen und Decken bereit“. Leider seien solche Heizpilze selbst in der Energie- und Gaskrise weiterhin im Einsatz - auf Grundlage einer städtischen Sondernutzungserlaubnis. Also habe es die Stadt in der Hand, diese ganz offensichtlich klimaschädlichen Aktivitäten zu unterbinden.
BUND-Vorstand Petra Schepsmeier: „Die Klimakrise ist so gravierend, dass wirklich jedes Kilogramm CO2-Einsparung zwingend erforderlich ist. Die Stadt will 2030 klimaneutral sein. Es kann nicht sein, dass überall Anstrengungen unternommen werden, weniger Energie zu verbrauchen und auf der anderen Seite Freiluft beheizt wird. Ineffizienter geht es nicht.“ Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich um elektrisch oder gasbetriebene Heizpilze handele.
Nach Berechnungen des BUND verursacht ein einziger Heizpilz bei einem Einsatz von wöchentlich 40 Stunden in drei Monaten die gleichen CO2-Emissionen wie ein Kleinwagen mit Verbrennermotor bei einer Fahrleistung von 15.000 Kilometern im Jahr.
Zunehmend untersagen Städte den Gebrauch von Heizstrahlern in der Gastronomie - darunter Stuttgart, Hannover, Nürnberg und Tübingen und auch die Nachbarstadt Herford.
Antrag im Wortlaut:
https://anwendungen.bielefeld.de/bi/getfile.asp?id=773529&type=do
Weitere Infos und Beispiele:
Aktuelle Sondernutzungsordnung Außengastronomie Stadt Bielefeld (PDF)
Herford: Stadt verbietet Heizstrahler, Westfalenblatt vom 19.12.2022
München: § 23 Freischankflächen (12): „Die Verwendung von Heizstrahlern ist nicht gestattet.“
Hannover: „Das Aufstellen und der Betrieb von „Heizpilzen“ auf öffentlichen Flächen wird untersagt“.
Xanten: Wegen Corona wurde das Verbot von Heizstrahlern vorübergehend befristet ausgesetzt.
Siegen: Handbuch zur Gestaltung des öffentlichen Raums. „Die Nutzung von Gasbrennern (sog. Heizpilze) ist unzulässig. Infrarotstrahler dürfen nicht freistehend verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für andere Arten der Sondernutzung“.
Stadt Lüneburg - keine Heizstrahler in der Gastronomie