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BUND: Abschuss des Rotmilan ist strafbar

12. März 2020 | BUND, Lebensräume, Naturschutz

Nach illegaler Tötung eines Rotmilan: Erhöhte Aufmerksamkeit bei Vogelschützern und Anwohnern. Pressemitteilung der BUND-KG Herford.

Rotmilan  (Foto: NABU, Christoph Bosch)

Im Mai letzten Jahres wurden in Herford-Herringhausen ein toter Rotmilan sowie ein bereits skelletierter Jungvogel unter einem Horstbaum gefunden. Bei dem seinerzeit erst frisch verendeten Greifvogel konnte die Todesursache durch eine rein optische Begutachtung nicht festgestellt werden. Nach der Untersuchung in Detmold war klar, dass der majestätische, unter Naturschutz stehende Vogel, geschossen wurde. Für Natur- und Vogelschützer war dies eine Katastrophe, da sich der Vogel erst seit kurzem dort angesiedelt und Junge zu versorgen hatte. Der Abschuss des Milans stellt eine Straftat da und ist keine Lappalie, warnt der BUND jetzt den damaligen Schützen. Anwohner und Vogelfreunde werden in nächster Zeit besonders wachsam sein und das Brutgebiet sehr genau beobachten.    

Milane sind Zugvögel und im Winter in Frankreich und Spanien zu finden. Die ersten Rückkehrer sind inzwischen auch in Herringhausen und anderen Herforder Gebieten gesichtet worden. Sollte der Schütze aus den Reihen der Jäger gekommen sein, weist der BUND ihn darauf hin, dass der Milan beim Niederwild keinen Schaden anrichtet und es andere Ursachen für den Rückgang von Hasen, Kaninchen und Fasanen gebe. So fehle beispielsweise die nötige Deckung auf den Feldern und deren Rändern. Neue Siedlungen und Gewerbegebiete vernichten bisherige Acker- und Wiesenflächen. Der Straßenverkehr fordere ebenfalls Opfer.

Da etwa 65% des Weltbestandes des Rotmilans in Deutschland vorkommt, trägt das Land NRW und damit jeder einzelne von uns eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser faszinierenden Vogelart, so der BUND abschließend.

Kontakt: BUND-Kreisgruppe Herford, pro-mw.owl@gmx.de

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