Kreisgruppe Bielefeld

Bezirksvertretung entscheidet für Wasserspiele an der Mühle und damit gegen den Natur- und Gewässerschutz

28. Februar 2024 | Bäche, BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

Renaturierung des Schwarzbach an der Deppendorfer Mühle. Bezirksvertretung Dornberg fordert erneut die Prüfung von Alternativen zum Plan der Stadt. Ein Kommentar zu einer zweifelhaften Entscheidung.

Schwarzbach an der Deppendorfer Mühle mit Mühlenstau. Foto: BUND

Die Bezirksvertretung Dornberg bremst mit einem Beschluss die Renaturierung des Schwarzbach an der Deppendorfer Mühle erneut aus. Damit ignoriert sie die übereinstimmende Meinung aller am Verfahren beteiligter Fachleute aus Naturschutz, Gewässerschutz und Denkmalschutz. Diese hatten u.a. bei einem Runden Tisch, bei dem auch der BUND vertreten war,  einhellig die Planungen der Stadt unterstützt und die vom Mühlenbesitzer vorgetragene Alternativlösung verworfen. Mit ihr ist es nicht möglich, den nötigen durchgehenden Abfluss für die Sicherstellung von Tierwanderungen herzustellen. Und durch eine Tieferlegung des Mittelgrabens könnten die geschützten Feuchtgebiete im Naturschutzgebiet Deppendorfer Wiesen trockengelegt werden.

Dennoch fordert die Bezirksvertretung jetzt erneut die Prüfung dieser Alternative. In einem Beschluss wird gefordert, eine Variante solle so geplant werden, "dass die Mühle Wasser hat". Das über den Mühlenstau abstürzende Wasser ist der Bezirksvertretung wichtiger, als die ökologische Durchgängikeit für Lebenwesen. Die Bezirksvertretung stellt sich damit auch gegen das Gesetz. Nach EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz muss bis zum Jahre 2027 am Schwarzbach ein guter ökologischer Zustand hergestellt werden. Dazu gehört besonders, Abflusshindernisse wie den Mühlenstau zu beseitigen. Mit dem von der Stadt geplanten Umgehungsgerinne kann das im Einvernehmen mit dem Gewässer- und Denkmalschutz umgesetzt werden.

Tiere und Pflanzen der Fließgewässer sind besonders vom anhaltenden Artensterben bedroht. Zu ihrem Schutz werden Gewässer wieder renaturiert. Die Stadt ist rechtlich dazu verpflichtet. Wie kommen Politiker darauf, dass durch die Renaturierung des Baches das Kleinod Mühle gefährdet würde? Das denkmalgeschützte Gebäude wäre davon in keiner Weise betroffen. An der Mühle gibt es kein Wasserrad mehr, auch kein Wasserrecht für eine solche Nutzung. Eine erneute Genehmigung für einen Mühlenbetrieb kann nach den Wassergesetzen nicht erteilt werden. Allenfalls ein Demonstrationsbetrieb, der auch nach dem Konzept der Stadt möglich wäre. Dennoch fordert die Bezirksvertretung eine Lösung, mit der die Mühle dauerhaft weiter mit Wasser des Schwarzbach versorgt werden soll. Sie stellt die völlig unrealistische Reaktivierung zweifelhafter Wasserspiele an der Mühle über die Belange des Natur- und Gewässerschutzes! Dieses Trauerspiel wird hoffentlich durch ein klares Votum im Umweltausschuss korrigiert. Das Wasser des Schwarzbach gehört der Natur und nicht einem Mühlenbesitzer bzw. einem Mühlenverein, der Bach braucht es für eine naturnahe Entwicklung! 

BUND-Faktencheck zur Renaturierung des Schwarzbach (PDF)

Bericht Westfalenblatt 26.2.2024

Bericht Neue Westfälische 28.2.2024

 

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